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AGBs

1. Anwendungsbereich & Allgemeines
1.1. Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Verträge, die mit der „Acctive Digital Transformation UG“ (im Folgenden „Acctive Digital“ genannt) geschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden Regelungen und auch sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch Acctive Digital rechtsverbindlich.
1.2. Diese AGB gelten vorbehaltlich einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zudem für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Im Fall der zwischenzeitlichen Änderung der einmal einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt stets die letzte Fassung als vereinbart.
1.3. Mündliche Nebenabreden sind zu Beweiszwecken in Textform zu dokumentieren. Änderungen dieser Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung oder Änderung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch Acctive Digital.
1.4. Soweit nach den Vereinbarungen dieses Vertrages Produkte oder Dienstleistungen von Fremdherstellern geliefert werden oder Systeme der von Acctive Digital beauftragten Hosting-Anbieter, Netzbetreiber oder -provider genutzt werden, gelten deren Geschäftsbedingungen nachrangig ergänzend. Hierauf wird Acctive Digital den Kunden jeweils ausdrücklich hinweisen und die Bedingungen zur Verfügung stellen.

2. Angebote, Vertragsschluss
2.1. Angebote von Acctive Digital sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 4 dieser AGB.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebotes zustande.

3. Leistungsumfang
3.1. Acctive Digital bietet Dienstleistungen im Bereich Web und Marketing an (Werbung, Marketing, Kommunikation). Sie erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen undAngaben des Auftraggebers. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Acctive Digital, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche richten sich nach § 6 dieser AGB.
3.2. Acctive Digital ist zu Teillieferungen stets berechtigt.
3.3. Zur Vertragsdurchführung wird der Auftraggeber das erforderliche Basismaterial insbesondere Texte, Daten, bewegte und unbewegte Bilder, Illustrationen, Grafiken,Logos und  sonstige Materialien und Informationen an Acctive Digital übergeben. Die Beschaffung oder Erstellung von Basismaterial ist von Acctive Digital grundsätzlich nicht geschuldet, sofern sich der Auftrag nicht ausdrücklich hierauf erstreckt.

4. Preise und Zahlung
4.1. Leistungen von Acctive Digital sind gemäß der vereinbarten und im Angebot/Pflichtenheft festzuhaltenden Beträge zu vergüten. Auch der Zahlungsplan wird im Angebot/ Pflichtenheft geregelt. Versandkosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen soweit keine andere Regelung im Pflichtenheft vereinbart wurde.
4.2. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot/Pflichtenheft enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter oder unvollständiger Form,b. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,c. von Aufwand für Lizenzmanagement,d. in Auftrag gegebener Test, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen
4.3. Im Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist Acctive Digital berechtigt, gegenüber gewerblichen Kunden einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 10 Prozent Zinsen jährlich zu verlangen. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass Acctive Digital infolge des Verzugs kein oder nur ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

5. Eigentumsvorbehaltssicherung
5.1. Vertragsgegenstände bleiben im Eigentum von Acctive Digital bis zur Erfüllung der Forderung aus dem Einzelvertrag und vollständigen Leistung der vereinbarten Zahlung. Sofern dem Kunden Lizenzen zur Nutzung an von Acctive Digital erstellten Programmen, Webseiten und sonstigen Daten und Dateien eingeräumt wird, so werden diese Lizenzen stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Kunde die Leistung von Acctive Digital vollständig vergütet. An Stelle des Eigentumsvorbehaltsrechts an den Vertragsgegenständen tritt, wenn dieses erlischt (insbesondere durch Weiterveräußerung, Verbindung, Verarbeitung, etc.), dieneue Sache oder die daraus entstehende Forderung.
5.2. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei ausdrücklicher Weigerung zur Zahlung, Zahlungsverzug oder drohender Zahlungsunfähigkeit, auch aus anderen und zukünftigen Leistungen und Lieferungen oder bei Vermögensverfall des Auftraggebers ist Acctive Digital berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bzw. der Unterlassung der Nutzung bei der Einräumung von Lizenzen, die Vertragsgegenstände zurückzunehmen oder die Vertragsleistungen einzustellen. In der Zurücknahme oder Pfändung sowie der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches im Fall der Einräumung von Lizenzen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Acctive Digital hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Vertragsgegenstände ist Acctive Digital zu deren Verwendung befugt. Ein Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

6. Fristen und Leistungshindernisse
6.1. Liefertermine oder Fristen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Ist für die Leistung von Acctive Digital die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nichtnachgekommen ist. Eine gesonderte Mitteilung hierüber im jeweiligen Einzelfall durch Acctive Digital an den Kunden ist hierzu nicht erforderlich und wird auch nicht erfolgen.Bei Verzögerungen infolge vona. Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers,b. nicht rechtzeitiger Lieferung von notwendigen Unterlagen durch den Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen oderc. nicht erteilter schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeberverlängern sich die Liefer- oder Leistungstermine entsprechend.
6.2. Soweit Acctive Digital ihre vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für sie unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, haftet Acctive Digital nicht für sich hieraus ergebende Schäden des Vertragspartners.
6.3. Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. Hierüber wird Acctive Digital den Vertragspartner informieren.

7. Änderung des Angebotes/Pflichtenheftes
7.1. Der Auftraggeber kann bis zur Endabnahme der Werke eine Änderung und/oder Ergänzung des Pflichtenhefts verlangen. Acctive Digital wird in diesem Fall die Arbeiten unterbrechen und prüfen, ob die Änderung technisch durchführbar und unter Berücksichtigung der betrieblichen Leistungsfähigkeit von Acctive Digital zumutbar ist und ob sich aus einer Umsetzung ein bis dahin nicht zugrunde gelegter Mehraufwand an Kosten und Zeit für Acctive Digital ergibt.
7.2. Ist der Mehraufwand im Verhältnis zu den vereinbarten Konditionen aus Sicht von Acctive Digital unverhältnismäßig, werden die Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Stellungnahme von Acctive Digital über eine Anpassung des Vertrages verhandeln. Falls eine Einigung innerhalb der vorbezeichneten Frist nicht erzielt werden kann, wird der Vertrag von Acctive Digital ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung dieses Vertrages nach § 649 BGB bleibt unberührt.

8. Abnahme
8.1. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme der Leistungen oder Teilleistungen von Acctive Digital durch Abgabe einer Freigabeerklärung. Die Leistungen von Acctive Digital gelten als abgenommen, wenna. sie die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat, undb. der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 10 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierten Mängeln verweigert,c. oder der Auftraggeber die Arbeitsleistungen oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte bereits verwendet, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Acctive Digital erbrachten Leistungen beruht.
8.2. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

9. Mitwirkungspflicht
9.1. Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem zu verwendende Grafiken, Fotos und Texte zeitgerecht zur Verfügung stellen.
9.2. Soweit Acctive Digital dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Acctive Digital keine Korrekturaufforderung erhält.
9.3. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und ggf. EDV-technischer Sicht und bei digitalen Arbeitsleistungen für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
9.4. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen auftreten, wird der Auftraggeber Acctive Digital unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters schriftlich davon unterrichten.
9.5. Autorenkorrekturen und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers sind Acctive Digital ebenfalls schriftlich mitzuteilen, um eine korrekte Umsetzung zu ermöglichen.

10. Urheberrechte
10.1. Acctive Digital räumt dem Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den kreativen Werken der Arbeitsleistung ein.
10.2. Acctive Digital geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Auftraggeber stellt Acctive Digital diesbezüglich von der Haftung frei.
10.3. Acctive Digital nimmt für ihre Arbeitsleistungen ggf. auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie digitale Bilder) in Anspruch, die dem Auftraggeber nur insbesondere zeitlich eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. Dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Acctive Digital keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Acctive Digital wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
10.4. Acctive Digital kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen.
10.5. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und nur entsprechend der Vorgaben von Acctive Digital nutzen. Wird Acctive Digital vom Lizenzgeber in Anspruch genommen weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber gegenüber Acctive Digital zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
10.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Acctive Digital über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Acctive Digital dabei zu unterstützen.
10.7. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Acctive Digital z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Acctive Digital unverzüglich darüber informieren.
10.8. Der Name Acctive Digital muss in der Fußleiste als Link zur Homepage von Acctive Digital erscheinen, wenn dies nicht ausdrücklich anders besprochen ist.

11. Gewährleistung
11.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung durch Acctive Digital ausgebessert oder ausgetauscht.
11.2. Acctive Digital behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinausgehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
11.3. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Werke von der im Pflichtenheft vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
11.4. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
11.5. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen der vertraglich vereinbarten Gegenleistung verlangen.
11.6. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Benutzer ohne weiteres auffallen, muss der Auftraggeber gegenüber Acctive Digital binnen 10 Werktagen nachder Ablieferung schriftlich rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Acctive Digital innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen unterEinhaltung o.a. Form gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.

12. Haftung
12.1. Für Rechtsmängel, Garantien und Kardinalpflichten haftet Acctive Digital unbeschränkt. Dies gilt auch für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für vorsätzliche Pflichtverletzungen durch Acctive Digital sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12.2. Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen wird die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
12.4. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird soweit im Einzelfall gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

13. Datenschutz und Geheimhaltung
13.1. Acctive Digital speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z.B. Adresse und Bankverbindung).
13.2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriffschützen.
13.3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
13.4. Acctive Digital weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

14. Mitteilungen
14.1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
14.2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
14.3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem auf seiner Seite zur Verfügung.
14.4. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieserVereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

15. Zusätzliche, besondere Bestimmungen zum Vertragsschluss bei Domaindienstleistungen – insbesondere Domainvergabe und Domainpflege
15.1. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Acctive Digital im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Acctive Digital hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Acctive Digital übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
15.2. Acctive Digital ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.

16. Besondere Pflichten des Kunden bei Domaindienstleistungen und Freistellung bei Domainstreitigkeiten von Acctive Digital durch den Kunden
16.1. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzlichen Regelungen verstößt.
16.2. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die Acctive Digital sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domainpflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
16.3. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Acctive Digital zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichte nachzukommen.
16.4. Der Kunde garantiert, dass die bei Acctive Digital hinterlegten Domain-Inhaberdaten stets aktuell und korrekt sind, bzw. stellt Acctive Digital diese Informationen zur Verfügung. Über Änderungen informiert der Domaininhaber Acctive Digital unverzüglich und schriftlich.
16.5. Bei Zahlungsverzug, gleich in welcher Höhe, ist Acctive Digital berechtigt, die Dienstleistung einzustellen und ggf. die Domain zu deaktivieren bzw. Zu löschen bzw. bei .de-Domains die Verwaltung der Domain einzustellen und diese für das TRANSIT-Verfahren an die Vergabestelle DENIC (www.denic.de) zu übergeben.

17. Weiterleitungen, Internetpräsenz, Webspace und EMail-Weiterleitung
17.1. Mit der Domainregistrierung durch Acctive Digital wird kein Speicherplatz für eine Internetpräsenz (sog. Webspace) des Kunden angeboten. Gleiches gilt im Hinblick auf Speicherplatz für E-Mail-Adressen (sog. IMAP/ Pop3-Accounts). Diese Leistungen sind ggf. gesondert zu vereinbaren.
17.2. Acctive Digital bietet gem. den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen die Möglichkeit zur Weiterleitung der Domain auf Zielorte auf DNS-Ebene (DNSWeiterleitungen der MX-/ sowie A-Records). Die Weiterleitung wird durch Acctive Digital vorgenommen.
17.3. Acctive Digital ist nicht verpflichtet, die vom Kunden vorgenommene Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz selbst und/oder die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. "links") auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/ oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
17.4. Soweit der Kunde von der Möglichkeit der Weiterleitung seiner Domain zu einer Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. "Links") gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit nationalsozialistischen und/oder fremdenfeindlichen Inhalten, sonstigen illegalen oder betrügerischen Inhalten und pornografischen sowie gewaltverherrlichenden Inhalten.

18. Webhosting
18.1. Der Leistungsumfang der Webhosting-Angebote kann der jeweiligen Angebots-/Paketbeschreibung entnommen werden.
18.2. Acctive Digital gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die Acctive Digital nicht zu vertreten hat.
18.3. Acctive Digital kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
18.4. Soweit Acctive Digital kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kundehierauf keinen Anspruch. Acctive Digital ist berechtigt, kostenlose Leistungen jederzeit einzustellen.

19. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, Hamburg.

20. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
20.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungenaus dem Vertrag wird Hamburg vereinbart.

21. Schlussbestimmungen
21.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.
21.2. Änderungen und Ergänzungen der anwendbaren Vertragsbestimmungen sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Vertragsparteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt sind.
21.3. Zu einer Abtretung seiner Rechte aus dem Vertragsverhältnis bedarf der Auftraggeber der schriftlichen Einwilligung von Acctive Digital. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Acctive Digital kann der Auftraggeber nur mit von Acctive Digital anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.